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   BSG, 30.11.1965 - 3 RK 7/63   

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https://dejure.org/1965,1518
BSG, 30.11.1965 - 3 RK 7/63 (https://dejure.org/1965,1518)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1965 - 3 RK 7/63 (https://dejure.org/1965,1518)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1965 - 3 RK 7/63 (https://dejure.org/1965,1518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 138
  • NJW 1966, 1095
  • MDR 1966, 450
  • DÖV 1966, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 30.11.1965 - 3 RK 7/63
    Die fehlenden Einwilligungserklärungen werden auch nicht durch die Einwilligungserklärung der AOK ersetzto Die beklagte AOK handelt nicht stellvertretend für die Beigew ladenen° Zwar ist die AOK als Einzugsstelle berechtigtg auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung im eigenen Namen geltend zu machen, und das dergestalt begründete Treuhandverhältnis läßt die Krankenkasse nach außen - gegenüber den Beitragssehuldnern - als Inhaber der Forderung erscheinen; gegenüber den Trägern der Rentenversicherungen und der Arbeitslosenversicherung - im Innenverhältnis - bleibt die Beitragsforderung der AOK aber ein fremdes Hecht (vgl0 BSG 15, 118, 122, 123)o Die durch einen Bescheid der Krankenkasse über die Beitragspflicht in ihren Rechten betroffenen Versicherungsträger sind daher dem angeführten Urteil entséhieden hat.
  • BSG, 08.07.1965 - 4 RJ 130/60

    Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 30.11.1965 - 3 RK 7/63
    Der Senat hat schließlich geprüft, ob er von einer Entscheidung eines anderen Senats des Gerichts abweicht° Der 120 Senat hat zwar in den Beschluß vom 80 Juli 1965 » 12/4 RJ 130/60 - (BSG 233 169) die Einwilligungserklärung eines notwendigen Beigeladenen für erforderlich gehalteno Da es sich im vorliegenden Fall auch um notwendig Beigeladene handelt (BSG 159 118)" hätte aber auch der 120 Senat hier das Erfordernis der' Einwilligungserklärungen bejaht9 so daß es der Anrufung des Großen Senats nicht bedurfte°.
  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 28/67

    Beitragsnachforderung einer Krankenkasse wegen Nichtentrichtens von

    Als Beigeladene können sie zwar, soweit es sich um ihre eigenen Beitragsforderungen handelt, ebenfalls Rechtsmittel einlegen (§ 75 Abs. 4 SGG) und müssen u.U. sogar, wenn die Berufungsinstanz durch Einlegung der Sprungrevision übergangen werden soll, dazu ihre Einwilligung geben (BSG 24, 138, 141).
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63

    Zur Frage inwieweit Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung - KrV -,

    Die Revisionskläger bedurften der Einwilligungserklärungen derjenigen Beteiligten, die sich vor dem SG mit ihren Anträgen gegen die Anträge der jetzigen Revisionskläger gewandt hatten (BSG vom 30. November 1965 - 3 RK 7/63).
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